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Folgekosten-Versicherung

Wir helfen Ihnen ihre Schönheitsoperation gegen mögliche Folgekosten abzusichern

Mögliche Folgekosten bei ästhetischen Operationen

Eine Schönheitsoperation ist ein medizinisch nicht notwendiger Eingriff. Im Falle von evtl. auftretenden Komplikationen kann die Krankenkasse die Übernahme der Folgekosten ablehnen. Daher bieten wir bei jeder kosmetischen Operation die Möglichkeit sich vor Folgekosten zu schützen. Es existieren hierbei verschiedene Anbieter einer Folgekostenversicherung.

Das Kleingedruckte des Gesundheitsreformgesetz

Im Sozialgesetzbuch wurde ab dem 01.04.2007 die Leistungsbeschränkung im Rahmen des Gesundheitsreformgesetzes in Kraft gesetzt. Als Folge bedeutet das für die Patienten ein folgendes wirtschaftliches und finanzielles Risiko insbesondere nach medizinisch nicht notwendigen Eingriffen:

Leistungsbeschränkung bei Selbstverschulden (ß 52 Abs. 2 SGB V):

„Haben sich Versicherte eine Krankheit durch eine medizinisch nicht indizierte ästhetische Operation [………….] zugezogen, hat die Krankenkasse die Versicherten in angemessener Höhe an den Kosten zu beteiligen und das Krankengeld für die Dauer dieser Behandlung ganz oder teilweise zu versagen oder zurückzufordern“.

Folgekostenversicherung bei Schönheits-OPs

Patienten haben durch Abschluss einer speziellen Versicherung die Möglichkeit sich gegen evtl. auftretende Folgekosten infolge von kosmetischen Operationen und das mögliche finanzielle Risiko abzusichern. Die Folgekostenversicherung ist eine Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung (für Beihilfeberechtigte und privat Versicherte gelten Sonderregelungen). Sie gewährleistet umfassenden Versicherungsschutz für evtl. mögliche Rückforderungsansprüche der jeweiligen Krankenkassen.

Die versicherbaren Schönheitsoperationen

Zu den jeweils versicherbaren kosmetischen Eingriffen gehören:

  • Abdominoplastik (Straffung der Bauchdecke)
  • Brustaugmentation (Vergrößerung der Brust)
  • Mastopexie (Straffung der Brust)
  • Mammareduktionsplastik (Verkleinerung der Brust)
  • Gynäkomastie (Verkleinerung der männlichen Brust)
  • Kinnaugmentation (Einsatz von Kinnimplantaten)
  • Liposuktion (Absaugung von Fett)
  • Labioplastik (Verkleinerung der Schamlippen)
  • Straffung an den Oberschenkeln
  • Brachioplatik (Straffung der Oberarme)
  • Gesäßstraffung
  • Rhinoplastik (Korrektur der Nase)
  • Facelift (Straffung des Gesichtes)
  • Otoplastik (Ohrenanlegeplastik)
  • Blepharoplastik (Oberlid- und Unterlidstraffung)

Abschluss einer Folgekostenversicherung

Die Folgekostenversicherung kann in wenigen Schritten online beantragt werden. Unsere Mitarbeiter helfen Ihnen dabei. Spätestens am Operationstag muss, falls gewünscht, die Folgekostenversicherung abgeschlossen werden.

Lassen Sie sich persönlich von uns beraten

Dr. Akbas & Dr. AltVereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch in unserer ARTEO PRAXIS (Zentrum für Ästhetisch-Plastische Chirurgie Düsseldorf) bei unseren Fachärzten Dr. AkbasDr. Alt, Dr. Hagouan und Dr. (TR) Sentürk. Mit über 16 Jahren (Dr. Akbas), 24 Jahren (Dr. Alt), 15 Jahren (Dr. Hagouan) und 15 Jahren (Dr. (TR) Sentürk) Erfahrung stehen ihnen 4 ausgewiesene Experten für plastisch-ästhetische Chirurgie zur Verfügung. Die Operation und Nachsorge erfolgt in der ARTEO KLINIK Düsseldorf. Hier gestalten wir Ihren Aufenthalt so angenehm wie möglich.

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