++ Hautverjüngung mit dem hochmodernen Verfahren Endolift®! Ab sofort können Termine vereinbart werden – 0211/58589980 ++
Seite wählen

Facharztbezeichnung

Vorsicht ist geboten vor irreführenden Titeln wie "Schönheitschirurg"

Facharztbezeichnung Plastische Chirurgie

Plastische Operationen, vor allem Schönheitsoperationen, haben in den vergangenen 10 Jahren in Deutschland stark zugenommen. Zu Schönheitsoperationen entschließen sich Patienten freiwillig, sie sind medizinisch nicht notwendig. Ästhetische Operationen werden von Ärzten unterschiedlichster Fachrichtungen wie Dermatologie, Gynäkologie, Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Chirurgie, Plastische Chirurgie und Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie durchgeführt. Alle diese unterschiedlichen Facharztgruppen streiten sich darüber, wer welche Schönheitsoperationen ausführen darf. In diesem Rahmen wird leider auch viel Scharlatanerie betrieben.

Im Rahmen des 108. Deutschen Ärztetages in Berlin wurde im Jahre 2005 der „Facharzt für Plastische Chirurgie“ umbenannt in „Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie“. Damit wird der Anspruch des Fachgebietes auf die Ästhetische Chirurgie unterstrichen. Es ist damit auch der einzige Facharzt, für den Weiterbildungsinhalte im Bereich der ästhetischen Chirurgie vorgeschrieben sind. Für einige Disziplinen (HNO-Heilkunde, MKG-Chirurgie), die nur in ihrem Fachgebiet ästhetische Leistungen erbringen, wurde die Zusatzbezeichnung „Plastische und Ästhetische Operationen“ eingeführt.

Vorsicht vor irreführenden Bezeichnungen

Nachfolgende Bezeichnungen sind nicht geschützt und können von jedem approbierten Arzt ohne Weiterbildungsnachweis oder Nachweis einer besonderen Qualifikation ohne weiteres geführt werden:

  • Kosmetischer Chirurg
  • Schönheitschirurg
  • Ästhetischer Chirurg
  • Ästhetische Medizin
  • Institut für Ästhetische Chirurgie
  • Schönheitsexperte
  • Experte der ästhetischen Medizin

Wer darf Schönheitsoperationen durchführen?

Äußerste Vorsicht ist geboten, wenn keine offizielle Facharzt Bezeichnung geführt wird. Ästhetisch-Plastische Eingriffe sind hauptsächlich in der Ausbildung zum gesetzlich geschützten Titel „Facharzt für Plastische Chirurgie“ oder „Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie“ während eines Ausbildungszeitraumes von 6 Jahren vorgesehen. Der Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie ist die einzige Facharztbezeichnung die Weiterbildungsinhalte für ästhetische Operationen (Schönheitsoperationen) von der Ärztekammer vorschreibt!

Irreführung durch die Medien

Für den Patienten ist die Wahl eines Arztes für eine Schönheitsoperation ein Problem. Denn durch ständige Ausstrahlung von selbsternannten Schönheitsexperten entsteht in den Medien ein falsches Bild. Es geht nicht um objektive Aufklärung der Patienten, sondern um Werbung mittels subjektiver Berichterstattung. Denn leider lassen sich auch vermeintlich seriöse Medien immer mehr von professioneller PR-Arbeit beeindrucken und somit stark instrumentalisieren. Es geht bei der öffentlichen Diskussion („Wer ist der wahre Schönheitschirurg?“) weniger um das Wohl des Patienten, sondern vielmehr um finanzielle Aspekte in einem wachsenden Markt der Medizin. Eine eindeutige Aufklärung, dass der Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie die einzige Facharzt Bezeichnung ist, die Weiterbildungsinhalte für ästhetische Operationen (Schönheitsoperationen) vorschreibt, erfolgt leider nicht.

Lassen Sie sich persönlich von uns beraten

Dr. Akbas & Dr. AltVereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch in unserer ARTEO PRAXIS (Zentrum für Ästhetisch-Plastische Chirurgie Düsseldorf) bei unseren Fachärzten Dr. Akbas und Dr. Alt. Mit über 16 Jahren (Dr. Akbas) und 24 Jahren(Dr. Alt) Erfahrung stehen ihnen 2 ausgewiesene Experten für Bauchdeckenstraffung zur Verfügung. Die Operation und Nachsorge erfolgt in der ARTEO KLINIK Düsseldorf. Hier gestalten wir Ihren Aufenthalt so angenehm wie möglich.

0211 585 899 80 Kontaktformular Instagram Whatsapp
Schließen